Der §48 des „Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ von 2020 legt eine energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit für den Braunkohletagebau Garzweiler fest. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dort nach geltenden Bergrecht die Häuser von Menschen zu enteignen, um die unter den Häusern liegende Kohle zu entreißen.
Wie wir heute wissen, hätte dieser Paragraf so aber nie geschrieben werden dürfen und muss schnellstmöglich ersatzlos gestrichen werden. Hier sind drei Gründe warum.
Die Gutachten sind:
„Gutachterliche Stellungnahme zur gewinnbaren Kohlemenge im Tagebaue Garzweiler in den Abbaugrenzen gemäß der Leitentscheidung 2016“ von Professor Dr.-Ing. Christian Niemann-Delius im Auftrag von RWE Power AG [1]
„Energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung und -Nutzung im Rheinischen Revier“ von Frontier economics im Auftrag von RWE Power AG [2]
„Energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung und -Nutzung im Rheinischen Revier – Ergänzende Analyse des Stilllegungspfades gemäß Bund/Länder-Einigung“ von Frontier economics im Auftrag von RWE Power AG [3]
Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Bundesvergleich wurde in keiner der drei Studien hinreichend geprüft. Vielmehr wurden Kohlemengen und andere Faktoren bestimmt, wobei der Fokus stets auf dem rheinischen Revier lag. Die Lausitz und das Leipziger Land sind lediglich am Rande in Bezug auf gesamtwirtschaftliche Aspekte und Arbeitsplätze eingeflossen.
Diese Informationen legen nahe, was schon aus internen Dokumenten des Bundeskanzleramts zur sog. Garzweiler-Klausel angedeutet wurde: Die Regelung zum Tagebau Garzweiler kam vor allem auf Drängen von RWE und dem Land NRW in das KVBG. [4]
[1] https://www.rwe.com/-/media/RWE/documents/03-unser-portfolio-und-loesungen/rohstoffe-und-energietraeger/neues-revierkonzept/stellungnahme-tagebau-garzweiler.pdf
[2] https://www.frontier-economics.com/media/3931/energiewirtschaftliche-notwendigkeit-der-braunkohlengewinnung-und-nutzung-im-rheinischen-revier-dezember_2019.pdf
[3] https://www.frontier-economics.com/media/3932/energiewirtschaftlich-notwendigkeit-der-braunkohlengewinnung-und-nutzung-im-rheinischen-revier-marz-2020.pdf
[4] https://fragdenstaat.de/dokumente/5257-bkamt-kohleausstieg-stellungnahme-kwsb-vermerk2/ (S. 4).
Der Spiegel berichtet: Paragraf zu Garzweiler II basiert auf RWE-Gutachten
Bevor unwiedergutmachbare Entscheidungen über die Zerstörung von Dörfern, Natur und Lebensraum getroffen werden, ist es nur sinnvoll die Gesetzgebung anzupassen. Veraltete und schlichtweg falsche Paragrafen müssen gestrichen, die Klimaziele generationsgerecht aufgegriffen werden. Konkret heisst das:
Es reicht längst nicht nur Klimaziele zu setzen. Für unser aller Zukunft, und die Gegenwart derjenigen, die schon heute die Folgen der Klimakrise spüren sind wir verantwortlich.
Kathrin Henneberger
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Alex Volk, Pressemitarbeit ber Kathrin Henneberger
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