Berlin, 7. Dezember: Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über die Unzulässigkeit des Bebauungsplans des Kohlekraftwerks Datteln 4, erklärt Kathrin Henneberger, MdB und Berichterstatterin für Kohlepolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
„Statt eines weiteren jahrelangen Rechtsstreits und Unklarheit über die Möglichkeit des Verkaufes von Datteln 4, braucht es jetzt einen klaren Zeitplan zur Abschaltung des Kohlekraftwerkes.
In den letzten Jahren waren aufgrund der Gasmangellage mehr Kohlekraftwerke am Netz und nun sind wir in der Situation, diese Emissionen auch ausgleichen zu müssen. Die Abschaltung des Steinkohlekraftwerkes Datteln 4 ist hier ein Anfang. Der Ausbau der Erneuerbaren muss dafür umso mehr vorangetrieben werden, um eine sichere Wärme- und Energieversorgung für die Region zu schaffen.
In Datteln 4 genutzte Steinkohle stammt unter anderem aus Nordkolumbien, wo Menschenrechte sowie indigene Landrechte aufgrund der Steinkohletagebaue verletzt werden. Gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung arbeiten wir deshalb an einer fairen Energie- und Klimapartnerschaft. Gemeinsam wollen wir auch aus der Steinkohle aussteigen und die globale erneuerbare Transformation voranbringen“
Kontakt: Kathrin Henneberger, kathrin.henneberger@bundestag.de – 016209689458