Pressemitteilung: Den "RWE Paragraf" ersatzlos streichen!​

Zu der direkten Einflussnahme vom Kohlekonzern RWE in das Kohleausstiegsgesetz äußert sich die Grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Rheinland Kathrin Henneberger:
 
Alle drei Studien, auf die sich der § 48 des KVBG stützt, wurden von Kohlekonzern RWE in Auftrag gegeben. Dieses Vorgehen ist ein deutliches Beispiel, wie der Einfluss der fossilen Industrie in der Politik wirkt und sich die Industrie ihr eigenes Geschäft legitimiert. Dieser deutliche Interessenskonflikt gepaart mit den anderen gravierenden Fehlern des Paragrafen lässt uns keine andere Wahl, als § 48 ersatzlos zu streichen, sowie endlich die Gesetzeslage an unsere Klimaziele anzupassen. Die Verantwortung dafür liegt auch bei uns im Bundestag, weshalb wir aktuell dabei sind, parlamentarische Initiativen zu prüfen. Die neue Landesregierung in NRW sollte daher keine Fakten schaffen, die sich nicht umkehren lassen.“
 
§ 48 stuft den Tagebau Garzweiler II als energiepolitisch und energiewirtschaftlich notwendig ein. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dort nach geltendem Bergrecht die Häuser von Menschen zu enteignen, um die unter den Häusern liegende Kohle zu entreißen.

„Die gesetzliche Einstufung des Tagebau Garzweiler als energiepolitisch und energiewirtschaftlich notwendig konnten wir uns schon bei der Entstehung des Gesetzes logisch nicht erklären“, erzählt Kathrin Henneberger, die als Klimagerechtigkeitsaktivistin bei der Bundestagswahl 2021 für die Grünen gewählt wurde und schon seit ihrer Jugend für einen ökologischen Strukturwandel im Rheinland agiert. „Deshalb war es mir ein dringendes Anliegen, genauer zu erfragen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die damalige Bundesregierung den betreffenden Paragrafen § 48 KVBG  formuliert hat. Die Antworten aus dem BMWI waren ernüchternd. Alle drei zur Rate gezogenen Studien sind im Auftrag des Kohlekonzerns RWE entstanden und die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Bundesvergleich wurde in keiner Weise hinreichend geprüft.
 
Eine solche Sonderbehandlung des Tagebaus Garzweiler II wird verfassungsrechtliche Zweifel auf, wie auch schon Professor Dr. Thomas Schomerus in einem Gutachten von August 2021 bestätigt: „§  48  KVBG  verstößt  aufgrund  der  evident  unsachlich  getroffenen  gesetzlichen  Bedarfsfeststellung gegen  das Eigentumsgrundrecht aus  Art. 14  Abs.  1 GG. […] Dieser  Eingriff  lässt  sich  nicht  auf  das  Ziel  des  Wohls  der  Allgemeinheit  stützen.“ 
 
„Wir brauchen einen ehrlichen Diskurs sowie Überprüfung der aktuellen Geschehnisse am Tagebau Garzweiler. Akut bedroht ist das Dorf Lützerath, auch hier wird von RWE sowie der alten Landesregierung aus mit energiewirtschaftlicher Notwendigkeit argumentiert. Dies gehört auf den Prüfstand und bevor der Kohlekonzern RWE versucht in Lützerath im Herbst Fakten der Zerstörung zu schaffen, muss das Dorf ein Moratorium erhalten. Die Alternative wäre eine Großräumung mit vielen verletzten Menschen, die wir schon einmal im Hambacher Forst erleben mussten.“
 
Kathrin Henneberger MdB
 
Pressekontakt: Alex Volk, zuständig für Presse bei Kathrin Henneberger
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