Berlin, 30.11.2022, Pressemitteilung:
Zum Kabinettsbeschluss „Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag“ äußert sich die grüne Bundestagsabgeordnete und thematisch zuständige Berichterstatterin im Ausschuss Klima und Energie, Kathrin Henneberger:
„Der Energiecharta-Vertrag verhinderte und bremste Maßnahmen gegen die Klimakrise, deshalb ist es folgerichtig, dass Deutschland gemeinsam mit vielen anderen europäischen Ländern aussteigt. Morgen werden wir im Bundestag den Austritt Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag beschließen und damit das Zeitalter der Fossilen beenden. Der längst überfällige Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag ist ein voller Erfolg der globalen Bewegung für Klimagerechtigkeit. Der Klima-Killer Vertrag nahm das Geld von der Bevölkerung und gab es der fossilen Lobby, um Kohle, Öl und Gas lukrativer zu machen – damit ist endlich Schluss!“
Die Niederlande, Frankreich, Polen, Spanien, Slowenien und Luxemburg haben ihren Rücktritt angekündigt und teilweise eingeleitet. Selbst das Europäische Parlament hat einen unverzüglichen, geordneten EU-Ausstieg empfohlen.
Kathrin Henneberger fügt hinzu: „Der Vertrag verliert seine wichtigsten Mitglieder und ist kurz davor, komplett zusammenzufallen. Das ist ein wichtiges Signal, weil der ECT seit Jahren versucht seine Mitglieder auszuweiten. Fossile Infrastrukturprojekte dürfen nicht weiter geschützt werden. Dies betrifft besonders neue Gasinfrastruktur im Senegal sowie den Bau der neuen Öl-Pipeline (East African Crude Oil Pipeline, EACOP) in Uganda. Der Deutsche Bundestag hat sich erst vor kurzen gegen eine Finanzierung der EACOP ausgesprochen. Wir brauchen jetzt ein gegenseitiges Abkommen aller aussteigenden Länder, um die „Sunset-Klausel“ aufzuheben, die bestehende Investitionen noch für 20 Jahre schützen würde.“
Das 1998 in Kraft getretene Investitionsschutzabkommen sorgte für mehr Klagen von Investoren als alle anderen Abkommen weltweit. Es schützt fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro alleine in der EU, Großbritannien und der Schweiz – mögliche Entschädigungsansprüche der entgangenen Gewinnerwartungen kommen da noch hinzu. Aktuell läuft beispielsweise eine Klage des deutschen Energieriesen RWE gegen Niederland für ihren Kohleausstieg in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.
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Kathrin Henneberger, MdB
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