Eine andere Welt ist Möglich!

Ergebnisse harter Gesetzesverhandlungen

In den letzten Wochen wurden die Verhandlungen zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) geführt und wir haben unser Bestes gegeben einiges im Bereich Klimaschutz und globale Verantwortung nachzubessern. Ziel war es ein Kohle log-in zu verhindern und mit Blick auf die zukünftigen Verhandlungen über einen vorgezogenen Kohleausstieg jetzt schon die richtigen Weichen zu stellen. Das bis März 2024 befristete Gesetz hat zur Folge, dass im Falle einer Gasmangellage andere fossile Energieträger als Erdgas eingesetzt werden. Auf diese Lage steuern wir aktuell aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine zu. Im Angesicht der Klimakrise ist es natürlich schwer zu ertragen, dass Kohlekraftwerksblöcke wieder ans Netz gehen könnten und deshalb war es uns wichtig einiges im parlamentarischen Prozess zu verhandeln.

Das am 07.07.2022 im Bundestag verabschiedete EKBG sowie der dazu gehörige Beschließungsantrag beinhaltet folgende von uns veränderte Paragraphen und Maßnahmen:

Evaluierung und Emissionen

1. Nach einem Jahr wird überprüft, ob das Gesetz in der Form und dem Umfang weiterhin erforderlich ist. Besonderes Augenmerk liegt auf den Auswirkungen auf Energiewirtschaft und Klimaschutz.

2. Nach Ablauf des befristeten Gesetzes wird schließlich errechnet, welche zusätzlichen Treibhausgasemissionen durch die Anwendung verursacht wurden. Bis Ende Juni 2024 werden dann Vorschläge erarbeitet, wie diese Emissionen kompensiert werden können. Es können auch verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Wir haben hier bewusst nicht nur auf Emissionszertifikate als Ausgleich gesetzt, so dass auch Raum ist für effektive Maßnahmen wie Beispielsweise Moorschutz.

Braunkohle

Das EKBG stellt den Kohleausstieg bis spätestens 2030 nicht in Frage.

Wir sind auf die Verhandlungen im Entschließungsantrag eingegangen und haben dabei einiges erreichen können: Erstens – und mir besonders wichtig – bekennt sich der Bundestag nun erstmalig zu einem Erhalt von Lützerath, dem vom Tagebau Garzweiler bedrohten Dorf, und befürwortet den Verzicht auf die Kohle unter dem Dorf. Zweitens konnte ich erreichen, dass der umstrittene §48 KVBG, der die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler festschreibt, einer Überprüfung unterzogen wird. Dieser Paragraph basiert nämlich einzig auf Gutachten vom Kohlekonzern RWE, der maßgeblich von dem Tagebau profitiert.

Der Einsatz von Braunkohle findet außerdem grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen statt. So wird eine Prüfung der Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung eingeführt (Dies betrifft besonders die Region Brandenburg und Berlin). Zusätzlich werden die Braunkohlekraftwerke in der Sicherheitsbereitschaft erst dann eingesetzt, wenn der Strom aus den übrigen Kraftwerken nicht ausreicht. Damit rückt klimaschädlichere Braunkohle hinter (auch dreckige) Steinkohle.

Globale Auswirkungen und Steinkohle

Es wird festgeschrieben, dass für den Abbau der nach Deutschland importierten Steinkohle unbedingt Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards vor Ort eingehalten und die Mitbestimmungsrechte der betroffenen Bevölkerungen respektiert werden müssen. Deutschland unterstützt die betroffenen Abbauregionen bei der Renaturierung dieser Steinkohlegebiete nach ihrer Schließung. Das Gesetz darf auch nicht zur Folge haben, dass Steinkohletagebaue – z.B. in den kolumbianischen Regionen Cesar und La Guajira – erweitert oder neu erschlossen werden.

Die globalen Auswirkungen, die in der Anwendung des Gesetzes entstehen, werden in öffentlichen Evaluierungen unter die Lupe genommen. Nach einem Jahr wird untersucht, welche Folgen das Gesetz in den Abbauregionen für importierte Steinkohle in Bezug auf die lokale Umwelt, die Wasserversorgung, die Menschenrechte und den Stand von Strukturwandelprojekten hat.

In Nordkolumbien werden beispielsweise durch Steinkohleabbau ganze Ökosysteme sowie die Territorien der dort lebenden indigenen Bevölkerung der Wayúu zerstört. Knappes Trinkwasser in einer ohnehin schon ariden Region im Tagebau verschwendet sowie kontaminiert. Die Menschen werden ohne ihr Einverständnis umgesiedelt, Menschenrechtsverteidiger*innen verfolgt und ermordet. Aus dieser Region kommt Steinkohle für Deutschland und daran ist nichts schön zu reden.

Wir werden dies weiter parlamentarisch kontrollieren, bearbeiten und voran treiben dass wir mit den Ländern Just Energie Partnerschaften eingehen und gemeinsam den Wechsel hinbekommen – von der Steinkohle hin zu den erneuerbaren. Dafür werde ich im Juli in die Abbauregionen nach Südafrika und Nordkolumbien reisen und Gespräche mit der betroffenen Bevölkerung und den unterschiedlichen Akteur*innen führen.

Das Ersatzkraftwerkebereithaluntsgesetzt ist aus der Not heraus entsanden, die sich durch verschlafene Energiepolitik der letzten 16 Jahre und einem furchtbaren Angriffskrieg von Russland entwickelte. Wir werden dafür Sorge tragen, dass durch dieses Gesetz weder der Kohleausstieg noch unsere Klimaziele angetastet werden.

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