Der Energiecharta-Vertrag gehört endlich der Vergangenheit an!

Nach dem Beschluss des deutschen Bundestages für einen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag hat die erfolgreiche Abstimmung im Europäischen Parlament nun endgültig einen gemeinsamen Austritt möglich gemacht. Damit ist ein Meilenstein für die Klimagerechtigkeit erreicht, für den wir Grüne lange gekämpft haben. Konzerne nutzten die Charta, um Entschädigungen in Milliardenhöhe zu erklagen. Damit ist nun Schluss.

Der Schritt war längst überfällig. Das Abkommen verhindert dringend notwendigen Klima- und Umweltschutz und die Energiewende, indem fossile Investoren Staaten vor privaten Schiedsgerichten verklagen können. So wurden die Niederlande für den Kohleausstieg, Italien für ein Verbot von Ölbohrungen und Deutschland für den Atomausstieg verklagt. Damit ist der Vertrag weder mit dem Pariser Klimaabkommen noch dem European Green Deal vereinbar. Auch der Europäische Gerichtshof hat die Unvereinbarkeit von europäischem Recht und privaten Schiedsverfahren zwischen Investoren aus der EU und EU-Mitgliedstaaten bestätigt.

Das Investitionsschutzabkommen wurde nach der Wende ursprünglich initiiert mit dem Ziel, internationale Investitionen im Energiesektor zu fördern und damit fossile Energieinvestitionen Länder Osteuropas zu schützen. Seit 1998 hat kein anderes Abkommen mehr Investorenklagen ausgelöst als der ECT. Es schützt fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro alleine in der EU, Großbritannien und der Schweiz. 

Wie geht es weiter: Nach der Abstimmung im EU-Parlament wird der gemeinsame Ausstieg im Europäischen Rat final beschlossen. Anschließend brauchen wir gegenseitige Abkommen aller austretenden Länder, um die „Sunset-Klausel“ aufzuheben, die bestehende Investitionen noch für weitere 20 Jahre schützen würde.