Das Kohlekraftwerk #Datteln4 hätte nie gebaut werden dürfen! Was die Klimagerechtigkeitsbewegung schon lange sagt, hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bestätigt und den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 für unwirksam erklärt. Eine Revision wird nicht zugelassen.
Was für ein grandioser Erfolg nach den Jahren des Protestes. Besonders auch, nachdem wir im letzten Jahr hart gegen die Inbetriebnahme im Frühsommer gekämpft haben. Angesichts der #Klimakrise ein Kohlekraftwerk ans Netz gehen zu lassen war und ist ein Verbrechen.
Laut TÜV kann das Kraftwerk jährlich 6 bis 8,4 Millionen Tonnen CO2 (Quelle) aufgrund der Verbrennung von Steinkohle ausstoßen. Die Steinkohle kommt nicht aus Deutschland, sondern wird in Sibirien und Nordkolumbien abgebaut. Dort werden für Tagebau Menschen vertrieben und Umwelt- sowie Menschenrechtsaktivist*innen müssen tödliche Repressionen fürchten.
Allein deshalb hätte dieses Kraftwerk niemals gebaut werden sollen. Erfolg hatte in unserem aktuellen Rechtssystem jetzt die Klage von betroffenen Anwohnenden, die Stadt Waltrop und des BUND NRW. Das Gericht entschied, dass es Fehler bei der Standortsuche für den Bau des Kraftwerkes gab und deshalb der Bebauungsplan ungültig sei. Das Kraftwerk ist viel zu nah an Wohngebäuden sowie einem Kinderkrankenhaus gebaut. Neben CO2 werden mit der Verbrennung von Kohle auch giftige Schadstoffe wie Quecksilber ausgestoßen.
Die Aufhebung des Bebauungsplans muss jetzt schnellstmöglich rechtskräftig werden, damit die immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von 2017 entzogen werden kann und Datteln 4 endlich wieder abgeschaltet wird.
In den nächsten Tagen und Wochen wird es vor #Datteln4 wieder zu heißen Protest kommen. Armin Laschet hat sich stark für die Inbetriebnahmen von Datteln 4 eingesetzt. Nach dem Urteil zum Erhalt des Hambacher Forstes ist die Rechtssprechung gegen den Bau von Datteln 4 bereits die zweite Klatsche für seine verantwortungslose Politik.