Eine andere Welt ist Möglich!

Corona

Es gibt jetzt auf dieser Webseite auch einen Reiter „Corona“ mit Informationen zur Impfung: https://kathrinhenneberger.de/corona/

Uns stehen harte Wochen bevor. Täglich steigen die Zahlen derer, die sich mit Cororna angesteckt haben und jenen die auf der Intensivstation betreut werden müssen. Diese Krise, all die Toten und all die Menschen, die noch lange die Folgen von CoVid spüren werden, all das hätten wir verhindern können, wenn genügend Menschen sich geimpft hätten und wenn in den letzten Wochen nicht so zögerlich von der noch amtierenden Bundesregierung agiert worden wäre.

Am 18.11. haben wir im Bundestag mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes verschiedene neue Maßnahmen ergriffen. Ein zentraler unterschied: Zu Beginn der Pandemie wurden die Schulen und Kitas als erstes geschlossen, wir wollen dies aber nur als letzte Maßnahme (Bei Ausbrüchen sollen einzelne Schulen natürlich schließlich). Kinder und Jugendlichen haben sich sehr solidarisch verhalten und nun schulden wir es ihnen, ihre Situation stärker zu berücksichtigen und alles dafür zu tun, dass Schulen und Kitas so lange wie möglich aufbleiben.

Die Corona Pandemie bekämpfen wir mit Maßnahmen und mit Impfen! Dabei kämpfen wir aber nicht nur „gegen“ etwas, sondern auch „für“ das Überleben unserer Mitmenschen und uns selbst.

Deshalb haben wir im Bundestag folgendes beschlossen:
• 3G am Arbeitsplatz und in Zügen/ÖPNV (geimpft, genesen oder getestet)
• Homeofficepflicht, wo möglich
• Pflicht zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern & Jugendlichen
• kostenlose Bürgertests
• Testpflicht in Alten- & Pflegeeinrichtungen

Ausserdem haben wir den Ländern Maßnahmen auf den Weg gegeben, die sie nun rechtssicher beschließe können:
• 2G, 2G+ oder 3G – je nach Infektionsgeschehen
• Obergrenze für Veranstaltungen weiterhin möglich
• Kontaktbeschränkungen weiterhin möglich
• modifizierte Länderöffnungsklausel

Mehr Infos: https://www.gruene-bundestag.de/themen/corona-krise/aenderung-des-infektionsschutzgesetzes